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Marktkommentar
Bedingte Vergütung bei unbedingter Leistung – Strukturbruch im Beratungsmodell der Altersvorsorge
Die geplante Begrenzung von Abschlusskosten und deren Streckung über die gesamte Vertragslaufzeit der staatlich geförderten Altersvorsorge verändert nicht nur Produktkosten – sie verändert die Struktur des Beratungsmarktes. Altersvorsorgeberatung ist eine haftungsintensive Leistung, die vollständig zu Beginn erbracht wird. Werden Vergütungen über Jahrzehnte verteilt, entsteht eine zeitgestreckte Vergütung bei sofortiger Leistungserbringung.
Die ökonomischen Effekte sind eindeutig: Ältere Berater erreichen vor dem eigenen Renteneintritt keine Kostendeckung mehr; ältere Kunden oder Verträge mit kurzer Restlaufzeit werden wirtschaftlich unattraktiv. Ein zusätzlicher Kostendeckel verschärft diese Effekte erheblich.